Zivil- und Katastrophenschutz im Wandel der Zeit
Die Bundesrepublik Deutschland befindet sich seit Ende des zweiten Weltkriegs (1945) im Frieden. Seit 80 Jahren hat sich der Zivil- und Katastrophenschutz stets den Änderungen der Zeit angepasst. Der Zivilschutz ist Bundessache laut Artikel 73 des Grundgesetzes (GG) und der … Weiter