Fahrerlaubnisrecht – Anerkennung einer Fahrerlaubnis nach § 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 FeV in Österreich
Az: IC4-3615.3-22 Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 FeV beträgt das Mindestalter für das Führen von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten … Weiter