Atemschutz -Eignungsuntersuchung nach G26.3

Die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) als zuständige Unfallversicherung der Kommunen hat mit Schreiben vom 04.12.2013 den letzten Stand zur Eignungsuntersuchung festgelegt.

Folgendes ist dazu kurz zusammenzufassen:

  1. Die “Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge” (ArbMedVV) ist nicht für die Eignungsuntersuchung der Freiwilligen Feuerwehren anzuwenden.
  2. Die persönlichen Anforderungen an Feuerwehrangehörige sind in §14 der Unfallverhütungsvorschrift “Feuerwehr” (GUV-V C53) beschrieben.
  3. Nach Auffassung der KUVB ist die körperliche Eignung der Atemschutzgeräteträger nach dem Arbeitsmedizinischen Grundsatz G26.3 festzustellen und in den darin enthaltenen Abständen regelmäßig überwachen zu lassen. Nachuntersuchung bei Feuerwehrangehörigen bis 50 Jahre i.d.R. alle 36 Monate, dann jährlich (siehe Anlage; nicht die grünen oder orangen Vordrucke der Arbeitsmediziner verwenden!).
    Eignungsuntersuchung_AGT_Formular__2013-12-04_-1
  4. Es bestehen für die Eignungsuntersuchung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren aktuell keine Vorgaben, die den Kreis der untersuchenden Ärzte in Bezug auf diese Eignungsuntersuchung einschränken. Es muss kein “Arbeitsmediziner” oder “Betriebsmediziner” sein.

Die Auswahlverantwortung für einen geeigneten Arzt liegt bei der Kommune als Träger der Feuerwehr (siehe Anlage).

Vorlage_Arztanfrage-1

Dies kann auch noch etwas ausführlicher unter folgendem Link direkt bei der KUVB nachgelesen werden.
Hier können auch die als Anhang beigefügten Vorlagen bezogen werden.
http://www.kuvb.de/praevention/betriebsarten/feuerwehren/eignungsuntersuchungen/

Seitens des Bezirksfeuerwehrverbandes Oberbayern e.V. (BFV) werden hierzu auch immer wieder Praxisseminare für Ärzte angeboten und durchgeführt.
Ziel dieser Veranstaltungen ist, den Ärzten darzustellen, welchen Belastungen die Feuerwehrleute beim Tragen von Atemschutzgeräten ausgesetzt sind, und welche Kriterien bei der Untersuchung nach G26.3 weiter zu beachten sind.

Damit hierfür der Bedarf ermittelt, bzw. dann auch entsprechend Einladungen an die richtigen Ärzte verteilt werden können, würde ich Euch bitten, mir die Kontaktdaten Eurer “G26.3-Ärzte” zukommen zu lassen.
Bitte meldet mir auch Ärzte, die die Eignungsuntersuchung evtl. durchführen wollen, aber hierzu eben noch weitere Informationen benötigen (bitte auch dazu schreiben).
Ich werde diese dann zusammengefasst an die zuständigen Stellen des BFV weiterleiten, oder -wenn möglich- Fragen auch gleich direkt beantworten.
Ich bedanke mich schon im Voraus für Eure Geduld und hoffe auf Eure tatkräftige Mithilfe.

Siehe auch Infoblatt 01 – Feststellung der körperlichen Eignung von Atemschutzgeräteträgern

Josef Kirner

Fachkreisbrandmeister Atemschutz
Kreisfeuerwehrverband Rosenheim e. V.