All posts by Richard Schrank

17Okt/17

Führungsorganisation bei großen Gefahren- und Schadenslagen sowie Katastrophen (GGSK)

Großbrände, Unwetterlagen, Gefahrguteinsätze und Katastrophenszenarien standen im Mittelpunkt einer ganztägigen Weiterbildungsveranstaltung am 14. Oktober 2017 für die Mitglieder der Kreisbrandinspektion Rosenheim.

Nicht der regelmäßige Feuerwehreinsatz, sondern die übergreifende Koordination verschiedener Hilfsdienste (Feuerwehr, Rettungsdienst, THW, Polizei) sowie notwendiger Behörden oder auch der Presse lagen im Fokus der Aufgaben. Besonderes Augenmerk wurde dabei immer wieder auf die Sicherstellung der Kommunikationsverbindungen zu den Rettungseinheiten aber auch zu übergeordneten Stellen und auf eine frühzeitige Raumordnung gelegt. Beides wichtige Garanten für einen reibungslosen Einsatzverlauf.

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07Mrz/17

Versicherungsschutz für Fahrer und Insassen in Feuerwehrfahrzeugen

Aus der Information vom 24.02.2017 bezüglich der Nutzungsbesteuerung von KdoW (Einsatzfahrzeuge) war noch der Punkt des Versicherungsschutzes dahingehend offen, wenn „private“ Insassen mit im Fahrzeug sind (Einsatz oder auch Regelfahrten).

Diese Frage wurde nun abschließend durch die VKB beantwortet (siehe unten).

Ist der Kommandant, Stellvertreter oder Gerätewart auch bei der Gemeinde der betreffenden Feuerwehr beschäftigt, so trifft diese Ausnahme zu. Es empfiehlt sich also grundsätzlich zu überprüfen, ob eine Insassenunfallversicherung vorhanden ist. Damit wären alle möglichen Fälle abgedeckt.

Sofern alle behördlichen und gesetzlichen Auflagen erfüllt werden besteht Versicherungsschutz in der KFZ-Haftpflichtversicherung für alle berechtigten Fahrer und Insassen.

Berechtigt sind nach der Rechtsprechung, Fahrer, die mit Wissen und Willen des Versicherungsnehmers bzw. Halters das Kraftfahrzeug führen und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das Fahrzeug sind. Ebenfalls versichert sind alle berechtigen Insassen. Dies sind Personen, die sich mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigen in dem versicherten Fahrzeug befinden.

Ausnahme hierzu: der Fahrer des Fahrzeugs und Insassen, die in einem Arbeitsverhältnis zum Versicherungsnehmer stehen, erhalten keine Leistung über die Kfz.-Haftpflichtversicherung. Hier empfiehlt sich der Abschluss einer Insassenunfallversicherung
13Feb/17

Pressearbeit durch die Feuerwehr

Auf Grund verschiedener Hinweise seitens der Presse, möchte ich nochmals auf folgenden Sachverhalt hinweisen.

Es ist nicht die Aufgabe der Feuerwehren nach oder noch während den Einsätzen die Presse mit „Presseberichten“ zu versorgen. Dies trifft neuerdings leider immer mehr zu, da die verfügbaren Medien (Internetplattformen) allseits zur Verfügung stehen.

In dem Zusammenhang darf ich den Inhalt eines Schreibens des Innenministeriums an die Branddirektion München aus dem Jahr 2011 zitieren:

„Es ist sinnvoll und nicht zu beanstanden, wenn die Branddirektion München bei besonderen Einsatzlagen Fotos zur internen Einsatzdokumentation, Fortbildung und Qualitätssicherung fertigt. Die (kostenlose oder nicht kostenlose) Weitergabe von Einsatzfotos an die Medien durch die Branddirektion München im Rahmen ihrer Pressearbeit halten wir jedoch sowohl kommunalrechtlich als auch wettbe­werbsrechtlich für problematisch, wenn die gemeindliche Feuerwehr damit in Kon­kurrenz zu freien Fotojournalisten tritt. Darüber hinaus dürfen nach Art 87 Abs 1 Satz 2 der Bayerischen Gemeindeordnung Gemeinden und damit auch Feuerwehren nicht in Konkurrenz zu privaten Firmen treten, um Gewinn zu erzielen“.

Die Branddirektion München kann 1:1 durch die Feuerwehren des Landkreises Rosenheim ersetzt werden.

Im eigenen Interesse bitte ich die betroffenen Feuerwehren auf die gesetzlichen Bestimmungen Rücksicht zu nehmen. Insgesamt betrifft es nur wenige Feuerwehren des Landkreises. Die Information ist aber sicherlich für alle Feuerwehren interessant. Es geht nicht darum die sehr wichtige Arbeit mit der Presse zu behindern, sondern Regularien zu finden, die keine rechtlichen Probleme aufwerfen.

Manchmal ist weniger auch mehr.