Die Bundesrepublik Deutschland befindet sich seit Ende des zweiten Weltkriegs (1945) im Frieden. Seit 80 Jahren hat sich der Zivil- und Katastrophenschutz stets den Änderungen der Zeit angepasst. Der Zivilschutz ist Bundessache laut Artikel 73 des Grundgesetzes (GG) und der Katastrophenschutz im Frieden sowie bei der allgemeinen Gefahrenabwehr liegt laut Artikel 70 GG bei den Ländern. Trotz der unterschiedlichen Zuständigkeiten ergänzen sich diese Aufgaben im Alltag.
In diesem Bericht beschreibt Kreisbrandmeister Christian Hof den Bund und seine Tätigkeiten im Zivil- und Katastrophenschutz. Einige aktive und passive Kameradinnen und Kameraden können sich sicherlich noch gut an einige Fakten erinnern. Beispielsweise an den Zivildienst, in dessen Rahmen Ersatzdienstleistende bei verschiedenen Blaulichtorganisationen, etwa ABC-Einheiten, samstags ihren Dienst ableisteten.
Im Landkreis Rosenheim gab es viele Feuerwehrgerätehäuser, die als Ausbildungsstätten dienten und besondere Geräte und persönliche Schutzausrüstungen vorhielten. Auszug: Strahlenschutzausrüstung, Mess- und Prüfgeräte inklusive Sonderschutzkleidungen für Chemie, Bio- und Kampfstoffe, Wetterstationen und vieles mehr. Die Stadt Rosenheim hatte einen klassischen ABC-Zug aus mehreren Spezialfahrzeugen.
Auffällig waren dabei die meist orangefarbenen Fahrzeuge, welche aber je nach Blaulichtorganisation auch andere farbliche Kennzeichnungen hatten.
Bis in die 1980er Jahre wurden die vielen verschiedenen Vorhaltungen an Sonderschutzkleidungen, Geräten und Fahrzeugen oder Bunkeranlagen aufrechterhalten und gegen Ende des Jahrzehnts dann weitgehend aufgelöst. Der „Kalte Krieg“ wurde 1991 beendet.
In den vergangenen Jahrzehnten wurden vom Bund dann für den Zivilschutz andere Akzente gesetzt und ein Geräte-Fahrzeugkonzept „Neu“ für sogenannte Katastrophenschutzlagen aufgebaut. Landkreise und kreisfreie Städte bekamen im Bereich Feuerwehr beispielsweise
- Löschgruppenfahrzeuge Katastrophenschutz
- Gerätewagen Dekontamination-Personen
- Schlauchwagen Katastrophenschutz
- Erkundungskraftwagen ABC-Erkunder
Der große Vorteil besteht darin, diese Sonderfahrzeuge im alltäglichen Feuerwehrdienst und bei besonderen Großschadenslagen wie zum Beispiel Hochwasser und Schnee-Katastrophen, etc. einsetzen zu können.
Weitere Informationen vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sind unter diesem Link abrufbar.
Der Landkreis Rosenheim hat diese Bund-Einsatzfahrzeuge an verschiedenen Standorten im Landkreis stationiert. Diese Sonderfahrzeuge gehören zusätzlich auch zum Gefahrgutkonzept „Dekontamination von Personen und Geräten“ sowie zu Hilfskontingenten, die 2015 von Kreisbrandrat Richard Schrank und Kreisbrandmeister Gefahrgut, Christian Hof, aufgebaut wurden.
Dazu gehören diese drei Standorte: Amerang, Halfing und Mietraching. Sie werden als „Dekon-Einheit“ nicht nur für Sonderlagen gemeinsam eingesetzt. Um ihre Schlagkraft stets aufrechtzuerhalten, üben diese Einheiten jährlich mit anderen Fachberatern und Einsatzgruppen eng zusammen.
Aufgrund der schnellen weltweiten Veränderungen von Naturkatastrophen, politischen Ereignissen, Kriegen und insbesondere durch den Angriffskrieg auf die Ukraine (2014 beziehungsweise 2022) gab es deutschlandweit, europaweit und sogar weltweit ein Umdenken beim Zivil- und Katastrophenschutz. Viele neue Ideen mit den Erfahrungen der letzten Jahrzehnte werden derzeit überprüft und teilweise umgesetzt. Dazu gehören Sirenenanlagen oder Spezialfahrzeuge wie der ABC-Erkunder.

Im Frühjahr 2025 haben der Landkreis und die Stadt Rosenheim jeweils die Zusage für einen neuen ABC-Erkundungskraftwagen erhalten. Diese sind in der ersten Jahreshälfte 2026 vom Bund ausgeliefert worden und an der Hauptfeuerwache in Rosenheim und bei der Feuerwehr Heufeld stationiert. Die Feuerwehr Heufeld hat eine eigene neue Garage dafür erhalten. Eine detaillierte Information über dieses Sonder-Messfahrzeug wird zur gegebenen Zeit nach den ersten Übungen übermittelt.
Derzeit bereiten sich die Feuerwehr Heufeld und die Gefahrgut-Fachberater Chemie-BIO-Strahlenschutz sowie die Einsatzgruppe ABC-Erkunder unter der Führung von Kreisbrandmeister Hof dafür vor. Ziel ist es dabei, mit der Hauptfeuerwache Rosenheim und verschiedenen Landkreisen eine einheitliche Alarmierung und Dokumentation sowie Einsatzabläufe zu erstellen sowie entsprechend zu beüben. Zeitgleich wird ebenfalls eine Überarbeitung beziehungsweise Neuauflage des Dekontaminationskonzepts stattfinden.

Durch das neue Wechsellader-Konzept des Landkreises Rosenheim wurde der LKW Dekon P von der Feuerwehr Prien am Chiemsee an die Feuerwehr Halfing übergeben. Die Feuerwehren Halfing und Amerang haben zwischenzeitlich schon einige Einsatzkräfte an der Staatlichen Feuerwehrschule Geretsried dafür ausgebildet. 2026/2027 sind Übungen mit den Fachberatern und Fachgruppen „Dekon Ärzte“ und „Medizinisches Personal Dekon“ geplant – und dann im weiteren Verlauf eine enge Zusammenarbeit mit den Dekon-Einheiten der Stadt Rosenheim und des öffentlichen Rettungsdienstes.

Im Oktober 2026 wird erstmals mit dem neuen ABC-Erkunderfahrzeug (Feuerwehr Heufeld) an einer Gemeinschaftsübung mit dem ABC-Zug München Land teilgenommen. Bei dieser Übung sollen die beiden ABC-Erkunderfahrzeuge einheitliche Arbeitsabläufe erlernen und gleiche Messergebnisse inklusive Auswertung erzielen.































