Category Archives: Fachbereich 06

28Mai/18

Datenschutzerklärung für die Feuerwehr-Homepage

Ab sofort ist die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union in Kraft (Stichtag: 25. Mai 2018). Um auf dieses sensible Thema optimal vorbereitet zu sein, empfiehlt es sich dringend, auch die Homepage der eigenen Feuerwehr – sofern noch nicht vorhanden – zeitnah mit einer aktuellen Datenschutzerklärung zu versehen.

Hierfür ist glücklicherweise kein aufwändiges Einarbeiten in die gesetzlichen Grundlagen des Datenschutzes erforderlich. Im Internet finden sich mittlerweile mehrere Portale, mit deren Hilfe man eine auf die eigenen Bedürfnisse abgestimmte Datenschutzerklärung erstellen kann. Ein kostenloses Beispiel ist https://datenschutz-generator.de/.

Weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten rund um den Schutz der persönlichen Daten finden sich im Übrigen auf der Homepage des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

 

13Feb/17

Pressearbeit durch die Feuerwehr

Auf Grund verschiedener Hinweise seitens der Presse, möchte ich nochmals auf folgenden Sachverhalt hinweisen.

Es ist nicht die Aufgabe der Feuerwehren nach oder noch während den Einsätzen die Presse mit „Presseberichten“ zu versorgen. Dies trifft neuerdings leider immer mehr zu, da die verfügbaren Medien (Internetplattformen) allseits zur Verfügung stehen.

In dem Zusammenhang darf ich den Inhalt eines Schreibens des Innenministeriums an die Branddirektion München aus dem Jahr 2011 zitieren:

„Es ist sinnvoll und nicht zu beanstanden, wenn die Branddirektion München bei besonderen Einsatzlagen Fotos zur internen Einsatzdokumentation, Fortbildung und Qualitätssicherung fertigt. Die (kostenlose oder nicht kostenlose) Weitergabe von Einsatzfotos an die Medien durch die Branddirektion München im Rahmen ihrer Pressearbeit halten wir jedoch sowohl kommunalrechtlich als auch wettbe­werbsrechtlich für problematisch, wenn die gemeindliche Feuerwehr damit in Kon­kurrenz zu freien Fotojournalisten tritt. Darüber hinaus dürfen nach Art 87 Abs 1 Satz 2 der Bayerischen Gemeindeordnung Gemeinden und damit auch Feuerwehren nicht in Konkurrenz zu privaten Firmen treten, um Gewinn zu erzielen“.

Die Branddirektion München kann 1:1 durch die Feuerwehren des Landkreises Rosenheim ersetzt werden.

Im eigenen Interesse bitte ich die betroffenen Feuerwehren auf die gesetzlichen Bestimmungen Rücksicht zu nehmen. Insgesamt betrifft es nur wenige Feuerwehren des Landkreises. Die Information ist aber sicherlich für alle Feuerwehren interessant. Es geht nicht darum die sehr wichtige Arbeit mit der Presse zu behindern, sondern Regularien zu finden, die keine rechtlichen Probleme aufwerfen.

Manchmal ist weniger auch mehr.