14. Oktober 2020: Erweitertes Führungszeugnis für die ehrenamtliche Jugendarbeit

Seitens des Kreisjugendamts im Landratsamt Rosenheim steht in diesem Jahr die Aktualisierung der Vereinbarungen auf dem Plan, nach welchen die Vereine und Verbände aus der Kinder- und Jugendarbeit von den dort ehrenamtlich Tätigen ein erweitertes Führungszeugnis einholen müssen.

Betroffen hiervon sind Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind und im Rahmen ihrer Vereinsaktivität regelmäßig in der Betreuung, Aufsicht oder der Ausbildung von Minderjährigen tätig sind.

Quelle: Kreisjugendamt Rosenheim

Die jeweiligen Vereinsvorstände wählen alle Ehrenamtlichen aus, die unter die oben genannten Bedingungen fallen und fordern diese schriftlich zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses auf. Eine Beantragung muss über ein spezielles Formblatt in der Kommune erfolgen, in der die Ehrenamtlichen ihren Wohnsitz haben. Es entstehen hierfür keine Kosten.

Hier gibt es weiterführende Informationen sowie die erforderlichen Unterlagen des Kreisjugendamts Rosenheim.